Fahrplan der GRÜNEN Ratsfraktion zur neuen Schullandschaft in Bad Zwischenahn

 

  1. Einstieg
    Das Thema Schulentwicklung ist ein sehr komplexes und kontrovers diskutiertes Thema, das auch sehr parteipolitisch und ideologisch besetzt ist.
    In der Auseinandersetzung um die verschiedenen Schulformen gehen wir davon aus, dass das Gymnasium in seiner jetzigen Form Bestand hat. Uns geht es bei der Diskussion um die Weiterentwicklung der Hauptschule und der Realschule.

    Neben der Oberschule, die einen gymnasialen Zweig haben kann, gibt es noch die Integrierte Gesamtschule, die kombinierte Haupt- und Realschule und die selbständige Hauptschule und selbständige Realschule. (Die letztgenannte Form haben wir zur Zeit in Bad Zwischenahn.)
    Wir GRÜNEN setzen uns für die Einrichtung einer Integrierte Gesamtschule ein, da sie kein Auslesekonzept und Sitzenbleibkonzept hat sondern mit einem Förderkonzept versucht, auch leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zu einem möglichst hohen Abschluss zu bringen.
    Bei der Entscheidung über die zukünftige Schulform in Bad Zwischenahn ist uns der Elternwille sehr wichtig. Leider haben wir bisher feststellen müssen, dass die betroffenen Eltern (Eltern von Kindergarten- oder Grundschulekindern) kaum über die unterschiedlichen Schulformen informiert sind.

    In den nachfolgenden Ausführungen werden wir versuchen, unseren Standpunkt darzulegen.

  2. Fakten
    In vielen Gemeinden sind die Haupt- und Realschulen bereits zu Oberschulen zusammengefasst worden. Ein wichtiger Grund für die Zusammenlegung ist der Rückgang der Schülerzahlen und die Ablehnung der Hauptschule als „Restschule“ .
    Wer eine Restschule besucht, hat schlechtere Zukunftsaussichten. Eltern wollen eine positive Zukunft und vermeiden daher wenn möglich eine Restschule.
    Die Folge: Die Klassenfrequenzen reichen an vielen Schulstandorten nicht mehr aus, um den Hauptschulzweig unter wirtschaftlichen Bedingungen zu führen (Klassenbildungserlass etc.).
    Die Notwendigkeit einer Umwandlung der Hauptschule aus diesen Gründen ist derzeit in Bad Zwischenahn nicht gegeben. Die Hauptschule in Bad Zwischenahn hat ein positives Image und ausreichend hohe Schülerzahlen.

  3. Unterschied Hauptschule / Realschule zu Oberschule
    Im Wesentlichen gibt es keinen großen Unterschied zu den bisherigen getrennten Schulformen.
    Die gleiche Stundentafel, die gleichen Inhalte (Kerncurriculum) und die gleichen Abschlüsse.
    Es besteht jedoch die Möglichkeit an einer Oberschule die Schülerinnen und Schüler in den Klassen 5 und 6 noch nicht schulformbezogen zu unterrichten.
    An dieser Stelle ist ein erster Ansatz für eine integrative Beschulung, die wir von den GRÜNEN befürworten. Dieser integrative Ansatz ist aber für uns nicht ausreichend, da er nicht weitergeführt wird und mit der Klasse 7 endet. Nach Klasse 6/7 geht alles weiter wie bisher an einer Realschule oder Hauptschule.

    Wenn kein Gymnasialer Zweig eingerichtet wird, ist die Oberschule nicht einmal eine kooperative Gesamtschule sondern eine Haupt- und Realschule mit einem neuen Namen.
    Von einer Integrierten Gesamtschule sind wir immer noch sehr weit entfernt.
    Sollte ein gymnasialer Zweig eingerichtet werden ist die Oberschule zumindest mit einer kooperativen Gesamtschule vergleichbar.

    Fazit: Oberschule ohne gymnasialen Zweig ist keine Verbesserung der Schullandschaft für die Schülerinnen und Schüler.

  4. Inklusion
    Inklusion hat nur indirekt mit der Oberschule zu tun. Trotzdem muss man auch diesen Aspekt insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer IGS beachten.

    Inklusion ist noch nicht bei allen Schulen angekommen ist. Inklusive Beschulung ist danach Pflicht für alle Schulen nach einer Übergangszeit bis 2018.
    Die Grundschulen müssen mit der Inklusiven Beschulung ab dem Schuljahr 2013/14 beginnen ebenso wie die fünften Klassen im Sekundarbereich I – Also auch das Gymnasium!?

    Inklusion geht weit über Integration hinaus. Vom MK wird dazu in den Hinweisen für Schulträger ausgeführt:
    3.2 Inklusive Schulen

Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen.
Barrierefreiheit ist die uneingeschränkte Zugänglichkeit zu Schulen, zum Austausch mit allen in Schule Beteiligten sowie zu den Inhalten, den Methoden und den Medien des Unterrichts, um eine umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.“

Wie will ein Gymnasium den Inklusionsansatz umsetzen. Bisher war es am Gymnasium üblich, wenn einer das Ziel nicht erreichte, blieb er sitzen oder wurde sogar zurückgestuft. Dies widerspricht eindeutig dem Grundgedanken einer Inklusion.
Inklusion fordert nicht mehr den zielgleichen sondern den zieldifferenzierten Unterricht. Darauf sind Gymnasien bisher überhaupt nicht vorbereitet.

Fazit: Wenn man Inklusion umsetzen muss, ist eine Gesamtschule unbedingt erforderlich.

  1. Zurückstufung
    Diese Zurückstufung von Schülerinnen und Schülern vom Gymnasium zur HS/RS ist nicht unbedeutend. Wenn man die Klassenfrequenzen der einzelnen Jahrgänge betrachtet fällt auf, dass in einem Jahrgang z.B. von ca. 120 Schülerinnen und Schülern in Klasse 5 noch ca. 90 sich in der Klasse 8 befinden. 30 Schülerinnen und Schüler bzw. 25% haben das Gymnasium verlassen. Eine ganze Klasse weniger!
    Um es deutlicher zu machen: 25% eines Altersjahrgangs, die in Klasse 5 zum Gymnasium gehen werden den nicht zieldifferenzierten Leistungsanforderungen des Gymnasiums nicht gerecht und bekommen ein sehr negatives feed-back. Sie müssen das Gymnasium verlassen.
    Wenn diese 30 Schülerinnen und Schüler gar nicht erst zum Gymnasium gegangen wären und hätten anstelle des Gymnasiums den gymnasialen Zweig der Oberschule besucht, wäre ihnen dies negative Erlebnis erspart geblieben.
    Diese Schülergruppe wird bei vielen Überlegungen gar nicht mit einbezogen.
    Es handelt sich um mehr als 10% der Schülerinnen und Schüler eines Altersjahrgangs.

    Fazit: Wenn man Schülerinnen und Schülern die Misserfolgserlebnisse einer Rückstufung ersparen möchte, sollte man eine Schule anbieten, die ohne diese Maßnahmen auskommt. Das wäre eine IGS.

  2. Oberschule ohne Gymnasialem Zweig wird zur Restschule
    Durch ein zweigliedriges System Gymnasium und Oberschule ohne gymnasialen Zweig wird die Oberschule ohne gymnasialen Zweig zu deren Restschule, wie es bislang die Hauptschule war. Es steht zu befürchten, dass auch der Name „Oberschule“ die Eltern nicht darüber hinwegtäuschen wird, dass die guten Schülerinnen und Schüler zum Gymnasium gehen werden und der Rest dann zur Oberschule gehen muss.
    Die Folge: Noch mehr Eltern schicken ihre Kinder zum Gymnasium, weil sie ihre Kinder nicht zu einer Restschule schicken wollen. Noch mehr Kinder scheitern an den hohen Zielen des Gymnasiums.
    Eine neuer Name kann nicht über die Problematik der Restschule hinwegtäuschen. Man sollte den Namen der Oberschule mit einem gymnasialen Zweig die Bedeutung geben, die ihrem Namen auch gerecht wird.

    1. Namensgebung bei der Hauptschule:
      Der Name Hauptschule sollte sicherlich einmal andeuten, das der Hauptsächliche Anteil der Schülerinnen und Schüler diese Schulform besucht. Dies stimmt schon lange nicht mehr. Das Gegenteil ist geschehen. Die heutige Hauptschule ist, zumindest von den Übergangszahlen her, in den Städten das Gymnasium.

    2. Name Oberschule
      Der Name Oberschule impliziert den gymnasialen Zweig. Ohne Gymnasialen Zweig ist die Vorsilbe „Ober“ ein Täuschungsversuch. Vielen sind noch die alten Schulbezeichnungen geläufig:
      Volksschule = Hauptschule
      Mittelschule = Realschule
      Oberschule = Gymnasium

Fazit: Der Name „Oberschule“ allein führt noch zu keiner Verbesserung für die Schülerinnen und Schüler.

 

  1. Angst des Gymnasiums
    Das Gymnasium und auch die Elternvertreter des Gymnasiums befürchten, dass das Gymnasium unterer einer benachbarten Oberschule mit gymnasialem Zweig leiden würde.
    Erstes Argument:
    Geringeres Angebot an differenzierten Arbeitsgemeinschaften im Sekundar-Bereich-1

Richtig ist
Die Arbeitsgemeinschaften in der Sekundarstufe I könnten wunderbar von Gymnasium und Oberschule gemeinsam und schulübergreifend angeboten werden. Da sehe ich keine Nachteile. Durch die räumliche Nähe gibt es dort nur Vorteile, weil ein sehr differenziertes Angebot gemacht werden könnte.

Zweites Argument:
Kein differenziertes Oberstufenangebot mehr möglich
Das Argument, die Breite des Angebotes in der gymnasialen Oberstufe müsste reduziert werden, halte ich für völlig falsch.

Richtig ist:

  1. Neben den Realschul- und Hauptschullehrkräften werden gewiss auch etliche Gymnasiallehrkräfte an der Oberschule mit Gymnasialem Zweig unterrichten. Die Schülerinnen und Schüler des Gymnasialen Zweiges der Oberschule lernen damit, genauso wie die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium, Lehrkräfte kennen, die sie ggf. auch in der Oberstufe des Gymnasiums unterrichten werden. Die Schülerinnen und Schüler der Oberschule mit gymnasialem Zweig haben also keine Nachteile bezüglich des Kennenlernens von Gymnasiallehrkräften. Nachteile sind hier nicht zu sehen, da auch Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums in der Oberstufe Lehrerwechsel haben.

  2. Dadurch, dass die Oberschule den gymnasialen Zweig führt, werden sicherlich nicht weniger sondern eher mehr Schülerinnen und Schüler die Voraussetzung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe erfüllen. Damit würden mehr Schülerinnen und Schüler die Gymnasiale Oberstufe besuchen können. Es könnte also auch bei zurückgehenden Schülerzahlen weiterhin ein differenziertes Angebot vorgehalten werden.

  3. Die Übergangsquote zum Gymnasium würde sicherlich sinken, weil Schülerinnen und Schüler ohne Gymnasialempfehlung eher an der Oberschule bleiben würden, wenn sie dort auch den Weg über den gymnasialen Zweig in die gymnasiale Oberstufe vorfinden würden. Wie unter b ausgeführt bedeutet dies jedoch nicht, dass weniger Schülerinnen und Schüler die gymnasiale Oberstufe (Klasse 11 und 12) besuchen können – das Gegenteil wäre der Fall.

  4. Das Gymnasium verwendet derzeit sehr viel Energie auf die Beratung der Eltern ihre Kinder nur mit Gymnasialempfehlung auch zum Gymnasium zu schicken. Da der Elternwille freigegeben ist, haben diese Beratungen nicht immer den gewünschten Erfolg. Das Gymnasium kann ja kaum Alternativen aufzeigen. Eine Alternative wäre der gymnasiale Zweig der Oberschule. Auf diese Alternative könnten die Schülerinnen und Schüler mit Erfolg umberaten werden.

  5. Da das Schulgesetz nicht nur die Möglichkeit liefert, Schülerinnen und Schüler abzustufen, könnten von einer parallelen Schulform sicherlich auch einzelne Schülerinnen und Schüler mit den entsprechenden Leistungen vom gymnasialen Zweig der Oberschule zum Gymnasium wechseln.

  6. Das einzige Argument was gegen die Oberschule mit gymnasialem Angebot steht ist die Mehrbelastung von Lehrkräften durch Konferenzen, die parallel am Gymnasium und an der Oberschule unterrichten. Diese Belastung ist sicherlich vorhanden.
    Aber Lehrkräfte sind Dienstleister für die Schülerinnen und Schüler. Es geht hier zuerst einmal um die Schülerinnen und Schüler und erst danach um die Lehrkräfte. Dies Argument ist also leider nur zweitrangig.

Fazit: Die Befürchtungen der Elternschaft des Gymnasiums, der Personalvertretung und der Schulleitung sind also nicht stichhaltig genug, um sich gegen eine Oberschule mit gymnasialem Angebot auszusprechen.

 

  1. Oberschule mit gymnasialem Zweig
    Nicht nur am Standort Wiefelstede ohne eigenes Gymnasium wird der gymnasiale Zweig eingeführt. Auch an Standorten wie Westerstede, mit einem Gymnasium in der Nachbarschaft, wird ein gymnasialer Zweig eingeführt.
    In Westerstede scheint es gute Gründe für einen gymnasialen Zweig neben dem Gymnasium zu geben.
    Warum also nicht auch in Bad Zwischenahn.

    Fazit: Auch an anderen Schulstandorten richtet man neben einem Gymnasium eine Oberschule mit gymnasialem Zweig ein.

  2. Schule für Schüler
    Wir sollten die Schulformen anbieten, die den Schülern eine möglichst gute Basis für ihre Entwicklung liefert. Alle betroffenen Eltern sollen mit entscheiden, ob eine IGS, OBS mit oder ohne gymnasialem Zweig oder eine HS/RS entsteht. Alle betroffenen Eltern zu befragen, nachdem man sie umfassend informiert hat, kann nicht falsch sein und reduziert sicherlich auch Politikverdrossenheit.

    Es geht um die Zukunft unserer Kinder. Für sie benötigen wir eine, von den Betroffenen akzeptierte Schulform!

    Fazit: Wir sollten alle betroffenen Eltern mitentscheiden lassen über die Veränderung der Schullandschaft.

  3. Keine vorschnelle Einführung einer Oberschule um jeden Preis.

    1. Es gibt keinen Grund für eine schnelle Einführung einer Oberschule. Die Schülerinnen und Schüler an der Hauptschule und der Realschule haben derzeit keine Nachteile, wenn die Entscheidung noch herausgezögert wird.

    2. Die Schülerzahlen sind bei der Hauptschule nicht so gering, dass sie Existenzprobleme bekommt. (Dies liegt sicherlich auch an der guten pädagogischen Arbeit, die an der Hauptschule geleistet wird.)
      Die Notwendigkeit einer baldigen Umwandlung ist aufgrund der Schülerzahlen in Bad Zwischenahn noch nicht gegeben.

    3. Die beiden derzeit noch getrennten Schulen sollten zuerst einmal zu einer Schule zusammengeführt werden, bevor man von den zwei Kollegien die Arbeit in einer neuen Schulform verlangt.

    4. Wenn eine neue Schulform eingeführt wird, sollte sie auch mittelfristig bestehen bleiben. Es ist nicht sinnvoll wenn jetzt eine Oberschule eingeführt wird und dann ggf zwei Jahre später eine IGS. Für die Lehrkräfte würde es bedeuten, dass sie dann an drei verschieden Schulformen arbeiten müssen. Jeder Wechsel einer Schulform ist mit Übergangsproblemen verbunden. Man sollte daher nicht zwei Wechsel in kürzen Zeitabständen durchführen.

      (Beispiel: Klasse 5 und 6 als IGS, Klasse 7 und 8 als OBS und Klasse 9 und 10 als HS/RS. (Was geschieht dann z.B. mit Schülern, die Sitzen bleiben? Wechseln sie mit dem Sitzenbleiben auch die Schulform?)
      Soviel Durcheinander mit drei Schulformen ist sicherlich nicht sinnvoll. Für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte sollte man versuchen klarere Linien zu schaffen.)

    5. Wenn man also eigentlich eine IGS möchte, die derzeit aus rechtlichen Gründen noch nicht in Bad Zwischenahn möglich ist, sollte man doch die Landtagswahl abwarten. Werden entscheidende politische Veränderungen eintreten, könnte auch eine IGS in Bad Zwischenahn möglich sein. Daher sollte eine Entscheidung erst nach den Landtagswahlen herbeigeführt werden. Man sollte die Schulform einführen, die von den Eltern mehrheitlich mitgetragen wird

 

Fazit: Wer sich jetzt für eine Oberschule entscheidet, verhindert die Einführung einer IGS für mehr als nur 5 Jahre.

  1. Unser GRÜNER Vorschlag
    Die bisherigen Ausführungen zeigen, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handelt, von dem aber die Zukunft unserer Kinder abhängt. Daher sollte man auf keinen Fall zum jetzigen Zeitpunkt eine weit reichende Entscheidung treffen ohne die Betroffenen zu informieren und anzuhören.
    Folgende Vorgehensweise erscheint uns daher sinnvoll:

    1. Die bisher noch getrennten Schulen (Realschule und Hauptschule) werden zum 1.8.2013 zu einer Haupt-/Realschule zusammengeschlossen.

    2. Die Landtagswahl 2013 wird abgewartet, um zu sehen, ob es zu einer neuen Schulpolitik kommt insbesondere hinsichtlich der Einführungsmöglichkeit einer IGS kommt.

    3. Im Frühjahr/Sommer 2013 (Mai bis Juni) werden die Eltern der Grundschulkinder und der Kindergartenkinder umfassend über die verschiedenen Schulformen informiert.

    4. Die Eltern der betroffenen Kindergarten und Grundschulkinder werden befragt ob sie für

      1. Beibehaltung Haupt- und Realschule

      2. Oberschule ohne Gymnasialen Zweig

      3. Oberschule mit Gymnasialem Zweig

      4. Integrierte Gesamtschule (wenn landespolitisch möglich)

sind

    1. Das Votum der betroffenen Eltern wird dem Schulausschuss (September 2013) vorgelegt, der dann eine bessere Entscheidungsgrundlage hat als jetzt, da die Eltern nicht informiert und auch nicht befragt worden sind.


      Ausarbeitung als .doc Datei: Schullandschaft in Bad Zwischenahn

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