Kindergartenbeiträge in unserer Gemeinde zu hoch

Dass die Gemeinde auf Ihre finanziellen Mittel achten und entscheiden muss, wie und für was sie ihre knappen Mittel einsetzt, hat jeder Verständnis.
Angesichts der Notwendigkeit der Förderung des Krippenplatzausbaus sowie der Förderung frühkindlicher Bildung sollten die Einsparungen allerdings nicht bei den unteren Einkommensbereichen stattfinden.
Deshalb sollten wir die Regelung der Sozialstaffelung im unteren Bereich bis 18 000 Euro beibehalten.
Da sich laut Aussage der Verwaltung nur wenige Familien in dieser Gruppe Befinden, wäre das erst recht kein Argument die alte Stufe 1 abzuschaffen.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine jährliche Einsparung von lediglich 6000 Euro handelt.
Im oberen Einkommensbereich ist es durchaus angesagt, die Staffelung um mindestens 2 Stufen anzuheben. Das bedeutet für die höheren Einkommen zwar eine Verschlechterung, die aber durchaus vertretbar ist.
Die bisher gezahlt Pauschale für Kindergartenkinder von 35 Euro für das zweite und dritte Kind sollte auch für die Kinder in der Kinderkrippe und dem Kinderhort gelten.
Die Beiträge für die gesamten Einrichtungen gestalten sich sehr unterschiedlich. Deshalb wäre zu überlegen, ob die Rabatte nicht für alle Beiträge prozentual und nicht absolut gelten sollten.
Als Beispiel:
Bei zwei Kindern im Kindergarten in der alten Stufe 1 mit 70 Euro hätten die Eltern einen Beitrag von 2 mal 70 Euro minus 35 Euro zu zahlen.
Also ein Rabatt von 35 Euro von 140 Euro, entsprechend 25 % das entspricht 12,5% pro Kind.

Ab dem dritten Kind sollte es einen Rabatt von 25 % für alle drei Kinder und ab dem vierten Kind 37,5 % für alle vier Kinder geben.
Somit wäre ein Kind beitragsfrei.
Es wäre sehr sinnvoll, nicht nur die Kinder zu zählen, die sich gleichzeitig im Kindergarten befinden, sondern alle Kinder in der Familie.
Dieser Ansatz sollte auch als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachte werden, bei der die Stärkeren solidarisch die Schwächeren unterstützen.

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