Antrag auf die Einführung von gesonderten Eintrittspreisen für Schüler, Studenten, Auszubildende und Schwerbehinderte (ab einem Grad der Behinderung von 50 %) für den Badepark und das Hallenbad in Bad Zwischenahn
Begründung:
Schüler und Studenten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen in beiden Schwimmbädern der Gemeinde Bad Zwischenahn die Eintrittspreise für Erwachsene zahlen, obwohl sie über kein, bzw. nur ein sehr geringes Einkommen verfügen.
Ähnlich verhält es sich bei den Auszubildenden, die häufig nur eine geringe Ausbildungsvergütung erhalten.
In der Nachbargemeinden Edewecht zahlen Schüler, Studenten und Schwerbehinderte (ab einem Grad der Behinderung von 50 %), ebenfalls nur den Eintrittspreis für Kinder und Jugendliche in Höhe von 1,50 Euro.
Bei dem Verkauf von Saisonkarten für den Bad Zwischenahner Badepark wird bereits ein Sozialnachlass für Schüler, Studenten, Auszubildende, (Wehrpflichtige/Zivildienstleistende) und Schwerbehinderte (ab einem Grad der Behinderung von 50 %) gewährt.
Abschließend meinen wir ist dies ein weiterer Schritt, um in Bad Zwischenahn etwas für die Jugend zu tun und Bad Zwischenahn zukunftsfähiger und familienfreundlicher zu gestalten.
Wir beantragen daher die Anpassung der Eintrittspreise des Hallen- und des Freibades ab dem Beginn der Freibadsaison am 28.04.2013 für die oben genannten Personengruppen an die Eintrittspreise der Kinder und Jugendliche (Einzelkarte 1,50 Euro, Zehnerkarte 13,50 Euro).
Die von dieser Regelung betroffenen Personen haben einen geeigneten Nachweis (Schüler-, Studenten-oder Schwerbehindertenausweis) vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Keil