Der Verwaltungsausschuss sollte in einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil tagen.
Begründung:
Der Rat sollte seine Satzung dahingehend ändern, dass es einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil der Tagung des Verwaltungsausschusses gibt. Wir sollten damit der allgemeinen Forderung nach politischer Transparenz Rechnung tragen und unsere Arbeit im Verwaltungsausschuss allen Bürgern zugänglich machen.
Grundsätzlich sollten allgemeine Themen und Angelegenheiten, die für die Bürger und Bürgerinnen von Belang sind, auch im öffentlichen Teil behandelt werden.
Selbstverständlich sollen alle Beratungspunkte des § 78 Abs. 2 der Nds. Kommunalverfassung, wie z.B. Personalangelegenheiten auch weiterhin im nichtöffentlichen Teil des Ausschusses verbleiben.