Einrichtung einer Bürgerfragestunde vor jedem Fachausschuss als Punkt 3 oder 4 der Tagesordnung nach dem Bericht der Verwaltung und im Anschluss an den öffentlichen Teil zusätzlich der Tagesordnungspunkt „Anfrage und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger“
Begründung:
Es sollte jedem Bürger die Möglichkeit gegeben werden, in jeder Sitzung vor dem öffentlichen Teil eines jeden Fachausschusses Fragen an die Fraktionen und die Verwaltung zu stellen bzw. nach der Diskussion im öffentlichen Teil zusätzliche Anregungen zu geben.
Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, evtl. Einwände und Anregungen sofort in die jeweiligen Ausschüsse einfließen zu lassen.